Fristverlängerung aus wichtigem Grund


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Matthias P. am 12 Februar, 2010 um 09:36:21

Hallo liebe Forummitglieder,

nach dem Baurecht in Mecklenburg-Vorpommern kann ein Bauamt die 3-Monats-Frist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren um einen Monat verlängern, wenn ein wichtiger Grund besteht.

Siehe hier Absatz 2:
http://mv.juris.de/mv/BauO_MV_2006_P63.htm

Ein nach dem Gesetz wichtiger Grund liegt vor, wenn die Gemeinde rechtswidrig das erforderliche Einvernehmen versagt hat.

Wie verhält es sich bei dem Fall, wenn die Gemeindesatzung sagt, rotes Dach, im Bauantrag steht dunkles Dach, die Gemeinde allerdings der Abweichung von der Dachfarbe zugestimmt hat.

Das Bau beruft sich nun auf diesen wichtigen Grund, das zu klären als Grund der Fristverlängerung. Ist das noch legitim? Welche Gründe gibt es noch für eine rechtmäßige Fristverlängerung seitens des Bauamtes?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]