Abgeschickt von confuzzed am 15 Februar, 2010 um 20:45:32
Hallo,
es gibt den folgenden Fall: Bau Einfamilienhaus mit einem Bauträger (Abnahme Dez. 2006).
Im Allgmein gilt für den Bau 5 Jahre Gewährleistung. Nun stellt sich fest, daß der Elektroverteiler kaputt war. Daher wurde dieser vom Elektriker (über den Bauträger beauftragt, da kein Fernsehempfang über die SAT-Anlage. Es wurde angenommen, daß der SAT-Kabel kaputt war) ausgetauscht. Die Rechnung ging jedoch nicht an den Bauträger sondern an den Eigentümer.
Die Begründung: Gewährleistung auf Elektroverteiler gilt nur zwei Jahre. Da dies ein Verschleißteil ist.
Meine Frage: ist das richtig? Muß der Eigentümer die Rechnung bezahlen oder an den Bauträger weiterleiten? Es wurde nämlich bei der Überprüfung der SAT-Anlage und Elektroverteiler nicht vom Elektriker erwähnt, daß diese nicht unter der Gewährleistung steht.
Vielen Dank für die Hilfe!!
Confuzzed