Re: Bauträger-Gewährleistung auf Elektro


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 18 Februar, 2010 um 01:02:32

Antwort auf: Bauträger-Gewährleistung auf Elektro von confuzzed am 15 Februar, 2010 um 20:45:32:

Schauen Sie in den Vertrag. Dort sollte vereinbart sein, was Sie wissen möchten.

Bei Bauleistungen gilt entsprechend der VOB/B 4 Jahre und bei einem BGB-Vertrag 5 Jahre Gewährleistung.

Drehende und bewegliche Teile etc. meist 24 Monate.

Die Elektrotechnische Anlage gehört nicht zu den drehenden und nicht zu den beweglichen Teilen.


Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

: Hallo,

: es gibt den folgenden Fall: Bau Einfamilienhaus mit einem Bauträger (Abnahme Dez. 2006).

: Im Allgmein gilt für den Bau 5 Jahre Gewährleistung. Nun stellt sich fest, daß der Elektroverteiler kaputt war. Daher wurde dieser vom Elektriker (über den Bauträger beauftragt, da kein Fernsehempfang über die SAT-Anlage. Es wurde angenommen, daß der SAT-Kabel kaputt war) ausgetauscht. Die Rechnung ging jedoch nicht an den Bauträger sondern an den Eigentümer.

: Die Begründung: Gewährleistung auf Elektroverteiler gilt nur zwei Jahre. Da dies ein Verschleißteil ist.

: Meine Frage: ist das richtig? Muß der Eigentümer die Rechnung bezahlen oder an den Bauträger weiterleiten? Es wurde nämlich bei der Überprüfung der SAT-Anlage und Elektroverteiler nicht vom Elektriker erwähnt, daß diese nicht unter der Gewährleistung steht.

:
: Vielen Dank für die Hilfe!!

: Confuzzed





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