Re: Bearbeitungszeit für eine Bauvoranfrage


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauassessor am 17 Februar, 2010 um 10:47:10:

Antwort auf: Bearbeitungszeit für eine Bauvoranfrage von Thomas Müller am 17 Februar, 2010 um 10:39:57:

Hallo,

welches Bundesland? In einigen Ländern gibt es keine Frist für eine Bauvoranfrage, sondern nur für Bauanträge. Diese beginnt auch erst dann, wenn die Unterlagen prüffähig vorliegen.

Haben Sie schon das LRA gefragt?


: In welcher Frist muß eine Bauvoranfrage von der Bauabteilung im Landratsamt bearbeitet werden.

: Unsere Bauvoranfrage wurde von der Gemeinde

: am 27.11.2009 an das LRA übergeben.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]