Abgeschickt von Anders Leben am 22 Februar, 2010 um 15:12:38:
Antwort auf: Re: Bearbeitungszeit für eine Bauvoranfrage von Bauassessor am 17 Februar, 2010 um 10:47:10:
Wenn Sie mit der Behörde streiten wollen, gehe ich jede Wette ein, dass Ihre Unterlagen entweder unvollständig oder abzulehnen sind ;-)
Meist liegt eine lange Bearbeitungszeit nämlich daran, dass eiogentlich abgelehnt/zurückgewiesen werden müßte.
Ich würde lieber freundlich im Amt nachfragen!
: Hallo,
: welches Bundesland? In einigen Ländern gibt es keine Frist für eine Bauvoranfrage, sondern nur für Bauanträge. Diese beginnt auch erst dann, wenn die Unterlagen prüffähig vorliegen.
: Haben Sie schon das LRA gefragt?
:
: : In welcher Frist muß eine Bauvoranfrage von der Bauabteilung im Landratsamt bearbeitet werden.
: : Unsere Bauvoranfrage wurde von der Gemeinde
: : am 27.11.2009 an das LRA übergeben.