Re: dauerhafte Herstellung oder Baumängel?


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 18 Februar, 2010 um 00:56:16

Antwort auf: dauerhafte Herstellung oder Baumängel? von Jens am 17 Februar, 2010 um 11:39:53:

Was dauerhaft ist wird derzeit immer noch -auch in Fachkreisen- heftigst diskutiert.

Herangezogen werden oftmals Dachziegel = 30 Jahre

oder

Stahlbetonbauwerke = 80 Jahre

Wenn wirklich eine dauerhafte Lösung im Vertrag vereinbart ist, wird der Unternehmer wohl ein Problem haben seine Lösung as dauerhaft verkaufen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

: Hallo Forum,
: ich diskutiere gerade mit unserem Bauunternehmer, was eine dauerhaft witterungsbeständige Putzfassade, wie ausgeschrieben, an Anforderungen erfüllen muss. Laut unserem Handwerker ist bei der sehr dicken Dämmung, die wir vorsehen, nach 5 Jahren mit Moos- und Algenbildung zu rechnen. Dies wäre für mich somit keine dauerhafte Lösung, da das optische Erscheinungbild extremst leidet.
: Entgegenwirken kann man der Moos- und Algenbildung durch einen speziellen Anstrich bei dem man "die nächsten 15 Jahre Ruhe hat". Diese Beschichtung führt der Handwerker bei 95 % aller Bauvorhaben durch (Also fast 'Stand der Technik'?) Nur ist diese natürlich mit Mehrkosten verbunden, die mein Bauunternehmer nicht tragen möchte.
: Gibt es Rechtsprechungen, die den Begriff "Dauerhaft" genauer definieren, vielleicht sogar auf den hier vorliegenden Fall beim Außenputz eingehen?

: Vielen Dank für Ihre Antworten




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