Abgeschickt von frontline am 19 Februar, 2010 um 08:08:37
Hallo,
kann mir jemand was zur Wartung bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sagen?
Laut DIN 18232 müssen die Anlagen ja regelmäßig geprüft und gewartet werden. D.h. alle 1/2 Jahr eine Sichtkontrolle durch den Betreiber und jedes Jahr eine Prüfung durch einen Sachkundigen (Fachfirma).
Wie siehts bei Anlagen aus, die quasi freiwillig eingebaut sind. Gilt da auch 0,5 / 1 Jahr oder kann man da den Zyklus auch strecken?