Wartung bei Rauch- und Wärmeabzügen


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Abgeschickt von frontline am 19 Februar, 2010 um 08:08:37

Hallo,

kann mir jemand was zur Wartung bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sagen?

Laut DIN 18232 müssen die Anlagen ja regelmäßig geprüft und gewartet werden. D.h. alle 1/2 Jahr eine Sichtkontrolle durch den Betreiber und jedes Jahr eine Prüfung durch einen Sachkundigen (Fachfirma).

Wie siehts bei Anlagen aus, die quasi freiwillig eingebaut sind. Gilt da auch 0,5 / 1 Jahr oder kann man da den Zyklus auch strecken?



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