Re: Änderung BauOrdnung nach unserer Baugenehmigung


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Abgeschickt von Anders Leben am 22 Februar, 2010 um 15:07:56:

Antwort auf: Änderung BauOrdnung nach unserer Baugenehmigung von Frank V. am 22 Februar, 2010 um 14:09:01:

Entweder - oder
Normalerweise baut man entweder komplett nach aktuellem Recht (neuer Bauantrag, neue Genehmigung, aktuelles Recht) oder vollständig nach der bestandskräftigen Baugenehmigung (Statik vorher...)
Mit Glück ist Ihre Bauaufsichtsbehörde damit einverstanden, dass Sie in der gewünschten Form "Rosinen picken". Das würde ich dann aber vorher nachweisbar mit der Behörde abklären.

Gruß
Anders
: Hallo,

: wir haben schon seit 1,5 Jahren eine Baugenehmigung für den Bau einer Garage. Nun wollen wir das Projekt auch angehen. In der Baugenehmigung steht geschrieben, dass wir die Statik für die Garage anchreichen müssen, bevor wir mit dem Bau beginnen.
: In der aktuellen Bauordnung steht allerdings drin, dass eine Statik nicht mehr erforderlich ist.
: Darf ich mich nun einfach auf die aktuelle BauOrdnung berufen und ohne Statik bauen oder gilt die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Baugenehmigung?

: Danke,

: Frank




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