Selbstbindung der Verwaltungsbehörde


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Abgeschickt von Jörg am 01 Maerz, 2010 um 12:35:24

Guten Tag,
Eine Stadt kauft eine grenzbebaute Scheune in einem Dorfkern. Die Scheune wird umgenutzt und umgebaut in ein Jugendhaus.
Ein Landwirt in der Nachbarschaft möchte eine grenzbebaute Maschinenhalle im OG ausbauen zu Büro und Aufenthaltsräumen.
Im ersten Fall handelt es sich nach Aussage der Behörde um eine politische Entscheidung die den Landwirt, wörtlich: "nichts angeht". Im zweiten Fall wäre das Vorhaben nicht genehmigungsfähig da bei einer Nutzungsänderung ein Grenzabstand erforderlich wird. Alle umliegenden Grundstücke sind grenzbebaut.
Geht das? Es gibt die Selbstbindung der Verwaltungsbehörde, demzufolge gilt, daß eine Kommune zur Gleichbehandlung verpflichtet ist.

Danke für alle Infos zur Selbstbindung der Verwaltungsbehörde - Jörg.


Gruss Jörg



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