Re: Selbstbindung der Verwaltungsbehörde


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Abgeschickt von Anders Leben am 03 Maerz, 2010 um 15:38:38:

Antwort auf: Selbstbindung der Verwaltungsbehörde von Jörg am 01 Maerz, 2010 um 12:35:24:

Der Verweis auf andere, möglicherweise zu Unrecht erteilte Baugenehmigungen wird Ihnen keinen Schritt weiterhelfen - das Stichwort lautet "Keine Gleichheit im Unrecht".
Was Ihnen hilft, ist eine Argumentation dahingehend, dass Ihr eigenes Bauvorhaben zulässig ist, also insbesondere bauplanungs- und bauordnungsrechtlich zulässig ist.

Gruss
Anders

: Guten Tag,
: Eine Stadt kauft eine grenzbebaute Scheune in einem Dorfkern. Die Scheune wird umgenutzt und umgebaut in ein Jugendhaus.
: Ein Landwirt in der Nachbarschaft möchte eine grenzbebaute Maschinenhalle im OG ausbauen zu Büro und Aufenthaltsräumen.
: Im ersten Fall handelt es sich nach Aussage der Behörde um eine politische Entscheidung die den Landwirt, wörtlich: "nichts angeht". Im zweiten Fall wäre das Vorhaben nicht genehmigungsfähig da bei einer Nutzungsänderung ein Grenzabstand erforderlich wird. Alle umliegenden Grundstücke sind grenzbebaut.
: Geht das? Es gibt die Selbstbindung der Verwaltungsbehörde, demzufolge gilt, daß eine Kommune zur Gleichbehandlung verpflichtet ist.

: Danke für alle Infos zur Selbstbindung der Verwaltungsbehörde - Jörg.

:

:
: Gruss Jörg




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