Abgeschickt von Anders Leben am 03 Maerz, 2010 um 15:38:38:
Antwort auf: Selbstbindung der Verwaltungsbehörde von Jörg am 01 Maerz, 2010 um 12:35:24:
Der Verweis auf andere, möglicherweise zu Unrecht erteilte Baugenehmigungen wird Ihnen keinen Schritt weiterhelfen - das Stichwort lautet "Keine Gleichheit im Unrecht".
Was Ihnen hilft, ist eine Argumentation dahingehend, dass Ihr eigenes Bauvorhaben zulässig ist, also insbesondere bauplanungs- und bauordnungsrechtlich zulässig ist.
Gruss
Anders
: Guten Tag,
: Eine Stadt kauft eine grenzbebaute Scheune in einem Dorfkern. Die Scheune wird umgenutzt und umgebaut in ein Jugendhaus.
: Ein Landwirt in der Nachbarschaft möchte eine grenzbebaute Maschinenhalle im OG ausbauen zu Büro und Aufenthaltsräumen.
: Im ersten Fall handelt es sich nach Aussage der Behörde um eine politische Entscheidung die den Landwirt, wörtlich: "nichts angeht". Im zweiten Fall wäre das Vorhaben nicht genehmigungsfähig da bei einer Nutzungsänderung ein Grenzabstand erforderlich wird. Alle umliegenden Grundstücke sind grenzbebaut.
: Geht das? Es gibt die Selbstbindung der Verwaltungsbehörde, demzufolge gilt, daß eine Kommune zur Gleichbehandlung verpflichtet ist.
: Danke für alle Infos zur Selbstbindung der Verwaltungsbehörde - Jörg.
:
:
: Gruss Jörg