Abgeschickt von Roland am 06 Maerz, 2010 um 16:47:16
Liebe Leser dieses Artikels,
in einem Gewerbegebiet steht ein Mehrparteien-Gewerbeobjekt mit 3 Mietern, 2 davon mit Gewerbe im Untergeschoß und 1 hat im als Bodenraum deklarierten Obergeschoß seit vielen Jahren einen Muster-Showroom für seine Kunden, welche nach vorheriger Terminabsprache diesen Ausstellungsraum zur Beratung besuchen.
Da dieser Raum nur einen äußeren Treppen-Aufgang hat, ist hier ein normales Ladengeschäft nicht zulässig.
Frage:
Kann seitens des Bauamts die Fortführung dieses Showrooms untersagt werden?