Re: Definition Doppelhaus / Reihenhaus


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Abgeschickt von Christoph am 16 Dezember, 2004 um 14:23:26

Antwort auf: Re: Definition Doppelhaus / Reihenhaus von willi am 06 Dezember, 2004 um 08:04:16:

Urteil BVerwG 4. Senat v. 24.02.2000, Az.: 4 C 12/98 -
Leitsatz
1. Ein Doppelhaus im Sinne des § 22 Abs. 2 BauNVO ist eine bauliche Anlage, die dadurch entsteht, dass zwei Gebäude auf benachbarten Grundstücken durch Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zu einer Einheit zusammengefügt werden.

Im vorliegenden Fall handelt es sich, da die baul. Anlage auf einem Grundstück steht, um ein Mehrfamilienwohnhaus resp. um ein Einzelhaus mit mehreren Wohneinheiten.

Das oben zitierte Urteil ist verbindlich und ausgesprochen aktuell.

Christoph


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