Re: Baum-Fall durch Zuzug


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Abgeschickt von Chris am 18 Maerz, 2010 um 19:13:41:

Antwort auf: Re: Baum-Fall durch Zuzug von Sigma am 17 Maerz, 2010 um 10:16:24:

Ja, vom Prinzip hätte ich auch kein Problem. Aber, wenn die Äste nicht wegkommen, dann kann ich mein Haus gar nicht bauen.

Es geht also mehr um die Frage ob ich als Nachbar dann an dem Baum sägen darf oder ib das die Gmeeinde machen muss.

Es kann auch passieren, dass durch den Kellerbau das Wurzelwerk stark zurück geschnitten werden muss. Das kann dann wiederum dazu führen, dass der Baum an sich seine Stabilität verliert und komplett fefällt werden muss.
Wäre ich dann in einem solchen Fall als Verursacher für die Folgen haftbar oder ist es prinzipiell die Aufgabe des Eigentumers dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Baum keine Gefahr ausgeht?

Es sei noch einmal gesagt, dass es nicht darum geht ein paar Zweige, die auf unser Grundstück ragen zurück zu scheiden. Sondern es handelt sich um massive Äste, die den Neubau unseres Hauses behindern.

Viele Grüße

Chris

: Meines Wissens ist es zu dulden, wenn Äste von einem öffentlichen Grundstück (Gemeinde) auf das eigene ragen. Sie haben keinen Anspruch auf Rückschnitt. Umgekehrt ist es ja auch so, dass sie zur Straßenseite keinen Abstand und keine Höhenbegrenzung mit ihrer Bepflanzug einhalten müssen, und sogar Überhang (über Gehweg, Strasse, ...) zugelassen ist.




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