Abgeschickt von Markus am 20 Maerz, 2010 um 18:04:04
Hallo liebes Forum,
ich habe folgende Frage:
Ist es (in Baden-Württemberg) erlaubt / möglich eine sehr sehr alte Gartenhütte (2x2m Grundfläche) durch eine neue zu ersetzen?
Ich besitze eine in Süddeutschland typische Obstwiese (mit z.B. sehr alten Birnen-, Apfel- und Kirschbäumen) auf der sich eine alte zusammengenagelte Holzhütte mit Wellblechdach befindet. Diese möchte ich durch eine 0815 Obi-Hütte ersetzen um diverse Dinge "zu Lagern" (Säge, Leiter, Eimer etc.). Das Grundstück ist Teil eines Landschaftsschutzgebietes.
Ist dies problem- und formlos möglich?
Vielen Dank für die Mühen und Unterstützung!