Feststellungsklage wegen rechtswidriger Bauablehnung


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Abgeschickt von Matthias P. am 23 Maerz, 2010 um 09:55:07

Hallo liebe Forumsmitglieder,

gesetzt dem Fall, die Bauaufsicht hat einen Bauantrag abgelehnt. Der Grund war, dass die Gemeinde eine Satzung aus dem Jahr 1994 hat, in der die Dachfarbe mit rot vorgeschrieben wurde. Der Bauherr wünscht eine anthrazitfarbene Dacheindeckung und hat bei der Gemeinde die Zustimmung zur Abweichung von der Satzung begehrt. Die Gemeinde hat mit Beschluss die Zustimmung für die dunkle Dacheineindeckung erteilt.

Das Bauamt wiederum meint, die Gemeinde sei gar nicht zuständig für die Erteilung von Satzungsabweichungen. Der Antrag müsse an das Bauamt gerichtet werden. Gesagt, getan und abgelehnt. Die Gemeinde hat im Vorfeld noch in der Anhörungsphase um Erteilung der Baugenehmigung für die Bauherren gebeten, da die damalige Festlegung der Dacheindeckung nicht begründet wurde und sich die Gemeinde dem ändernden Ortsbild mit Photovoltaikanlagen etc. stellen will, eine Satzungsänderung in diesem Einzelfall aber nicht verhältnismäßig wäre. Bestärkt wurde die Bitte noch mit einer Rückversicherung bei einem Richter des Oberverwaltungsgericht, der meinte, die Satzung sei in der Dachfrage nicht mehr haltbar. Das Bauamt hat dennoch die Ablehnung erteilt.

Wegen der Länge eines Widerspruchsverfahrens bzw. einer Verpflichtungsklage sehen die Bauherren von dem Bauvorhaben ganz ab und kaufen sich ein Haus.

Wie sind die Chancen, im Wege der Feststellungsklage die Rechtswidrigkeit der Ablehnung zu prüfen, um im zweiten Schritt Schadensersatz wegen der Kosten (Bauabbruch/Vertragsstrafe der Baufirma etc.) zu verlangen?

Wie viel kostet so ein Prozess?



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