Bau am Hang


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Abgeschickt von Robert am 24 Maerz, 2010 um 14:00:34

Hallo,

ich versuche es mal zu erklären.Ich habe ein Haus gebaut an einer Hanglage.Das kleine Neubaugebiet, eine Stiegstrasse ist ansteigend und die jeweiligen Baugrundstücke ebenfalls in Ihren Grundstücksrichtungen.Das heisst der Nachbar über mir liegt höher.Er hat gebaut mit Keller,das Haus sieht also von vorn aus als währe es 3 Etagig.In seiner mittleren Ebene nach hinten wurde angefüllt so dass er einen ebenen Ausgang zum Garten besitzt.

Ich musste nun mein darunter liegendes Grundstück welches mit einem Haus ohne Keller gebaut wurde zum Nachbarn hin mit 3,05m L- Betonprofilen abfangen um dort ein Carport zu setzen und die volle Fläche meines Grundstückes überhaupt zu nutzen.

Hätte er anfüllen dürfen?

Ich verstehe mich mit diesem Nachbatn sehr gut.Problem ist,dass ich die Erde hinter meinem Haus dem Grundstück meines Nachbarn angepasst habe,dass heisst hinter meinem Grundstück befindet sich ein steiler Hang von 4-5 m, terassenförmig angelegt um auf Gartenebene mit dem Nachbarn eine Fläche zu erreichen.Nun hatte das Bauamt hier zu tun und sah dass, und ist der Meinung, ich müsste diesen Berg entfernen.

Wer ist nun im Recht.Wir befinden uns auf Thüringer Boden.



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