Re: Nutzung ETW als Büro


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Abgeschickt von Bauassessor am 31 Maerz, 2010 um 16:52:00:

Antwort auf: Nutzung ETW als Büro von Claudia am 31 Maerz, 2010 um 16:26:31:

Hallo,

- Ist die Nutzung als Büro bzw. teilweise als Büro zulässig?

Kommt drauf an, was der Bebauungsplan sagt. Es kann z.B. für Freie Berufe zulässig sein, für eine Praxis aber nicht. Man muss u.U. auch ausreichend Stellplätze für Kunden nachweisen.

- Ist hier ein Bauantrag o.ä. notwenidig?
Ja, es ist ein Nutzungsänderungsantrag notwendig. Dieser prüft dann auch die Zulässigkeit nach Planrecht (Bebauungsplan etc.).

- Können die Miteigentümer eine Büronutzung untersagen?
Das ist nicht mein Spezialgebiet, aber nach meinem Empfinden: Ja, da die Nutzung gemeinsamer Anlagen (wie z.B. Treppenhaus, Zufahrten etc.) bei einer Büronutzung stärker belastet werden als bei einer Wohnnutzung.

Also, zuerst im Planungsamt / Bauordnungsamt nachfrage - und wenn von dort das Ok. kommt, die Miteigentümer fragen.

: Hallo ich hab da eine Frage: Ist die Nutzung einer ETW als Büro bzw. teilweise als Büro zulässig? Ist hier ein Bauantrag oder ähnliches notwendig? Können die Miteigentümer eine Büronutzung untersagen?
: Danke vorab





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