Re: Hausaufstockung


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Abgeschickt von sigibra am 05 April, 2010 um 12:36:49

Antwort auf: Re: Hausaufstockung von ReiMa-Baudienstleistungen am 24 Maerz, 2010 um 18:03:04:

Hallo,

vielen Dank für die Antwort hier die Ergänzungen zu den Fragen:

Bundesland ist tatsächlich Bayern

Nein, bei den "Austräglern" handelt es sich um meine Eltern, Grundgedanke ist allerdings falls ein Elternteil flegebedürftig wird dann vor Ort zu sein.

Es bestand die Möglichkeit eine eigene Flurnummer zu bekommen vor ca. 5 Jahren. Wurde uns angeboten vom Landratsamt und damals genutzt.
Kein Hintergedanke meinerseits.

Eigenständiges Grundstück

Seit einem Jahr bin ich (Sohn) Besitzer des Hauses. Derzeit leben meine Eltern und ich im Haus. Da ich heiraten möchte stellt sich jetzt die Frage ob die Möglichkeit besteht hier zusätzlich Wohnraum zu schaffen durch Aufstockung um 1 Stockwerk.
Das Haus ist ein Bungalow und hat 90qm Wohnfläche und ist voll unterkellert.

Die Besitzer des Hofes waren die Eltern meiner Mutter und ist jetzt der Bruder meiner Mutter. Im ehemaligen Hofgebäude leben derzeit 6 Personen. Eltern meiner Mutter, ihr Bruder mit Frau und zwei Kinder.

Das Austragsgrundstück hat ca 1000qm beim Hofgebäude sind es 3000qm plus 11 Tagwerk Grund der verpachtet ist.

MFG

S.B.

: Dann sind das aber sicherlich wohlhabende Austrägler. Die weniger wohlhabenden Austrägler mussten sich allenfalls mit einer Austragstube statt mit einem Austragshaus zufrieden geben.

: Einfach ist dies bzw. wird dies sicher nicht.

: Welches Bundesland (die Erfindung der Austrägler und Austragshäuser stammt ja eigentlich aus Bayern)?

: Sind die Austrägler vieleicht Pflegebedürftig?

: Warum bekam das Austragshaus eine eigene Flurnummer?

: Ist das Grundstück des Austragshauses zugeschrieben oder Eigenständig?

: Wer ist Besitzer des Austragshauses und wie viele Personen leben darin und wie groß ist das Austragshaus?

: Wer ist Besitzer des Hofes, weswegen das Austragshaus gebaut worden ist und wie viele Personen leben auf dem Hof und wie groß ist das Hofgebäude?

: Wie groß sind die beiden Grundstücke (Austragshausgrundstück und Hofgebäudegrundstück)?

:
: Mit freundlichen Grüßen

: ReiMa-Baudienstleistungen


: : Hallo,

: : ich habe eine Frage zu einer Hausaufstockung im Aussenbereich einer Gemeinde.
: : 1970 wurde der Bungalow als so genanntes "Austragshaus" eines Landwirtshaftlichen Anwesens erbaut.
: : Vor etwar 5 Jahren bekahm das Gebäude eine eigene Flurnummer.
: : Wir möchten jetzt das Haus, in dem meine Eltern bereits leben um 1 Stockwerk erweitern und im 1. Stock auch noch selbst einziehen.
: : Bei der vorab Anfrage auf der Gemiende hieß es jetzt, es sei evtl. nicht möglich so zu sagen ein "Austragshaus" im "Austragshaus" zu bauen.
: : Kann mir jemand den entsprechenden Passus im Baurecht aufzeigen?

: : Vielen Dank





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