Re: Gewährleistung


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 09 April, 2010 um 02:17:42

Antwort auf: Re: Gewährleistung von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 08 April, 2010 um 21:40:59:

Hey, Herr Kollege,

dass ist doch mal ein Dialog der Spass macht.

Toll, wie Sie dies alles kurz und knapp erläuetert haben (das ist oftmals nicht so einfach, man versucht sich kurz zu fassen und umso länger und unverständlicher wird oftmals der Text).

Sie haben natürlich Recht, dass es meist an der Ausführung liegt und es ist sicherlich auch schwer ist -hier per ein paar zu wohlklingenden Worten aneinander gereihten Buchstaben- dem nicht fachkundigen Laien erklären zu können, wie so eine tolle Silikonfuge auszusehen hat, ohne Frage.

Wir empfehlen unseren Kunden die Silikonfuge erst spät einzubauen, zumindest in den Bereich die hinterher noch ohne Probleme -oder mit geringfügigen Handgriffen- zugänglich sind.

Hinsichtlich der Ausführung durch die Handwerker bleibt zu sagen -nicht das dies hier jemand falsch versteht, weil auch ich habe (dies aber nur zur Ergänzung der oftmals auch ein wenig Sarkastisch wirkenden Beiträge) zwei Handwerksberufe erlernt-, dass wir auch ein wenig die Institutionen anprangern bzw. aufmerksam machen möchten, die, die Normen so hegen und pflegen oder gar als Buch mit sieben Siegeln von aller Welt entfernt lagern und für die Handwerker in unerreichbarer Entfernung aufbewahren.

Mal ehrlich, welcher Handwerker ist denn auch in der Lage dies alles neben seiner täglichen Arbeit an der Baustelle und neben den Bürotätigkeiten noch alles leisten zu können ....?

Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben, wenn nicht z. B. der Fliesenleger, der Schreiner, Tischler, Bau- und Möbelschreiner, der Dachdecker, der Klempner und der Heizungs- und Sanitärinstallateur etc. wissen müssen wie so ein Ding ("die Silikonfuge") auszubilden ist, wer denn dann? Warum bekommen gerade eben diese Berufsgruppen nicht -"bereits in der Ausbildung"- erklärt und erläutert, wie so ein Teil auszusehen hat (sorry, aber das ist gerade so, als wenn der Pastor ind er Kirche zwar eine Bibel in seiner Hand hält aber nicht lesen kann).

Das wiederum führt dazu, dass Sie oder auch wir mit dem Fliesenleger die Grundsatzdiskussion führen müssen, wie es denn nun auszubilden und auszuführen ist und wenn Sie die "Dinger" dann hinterher am nächsten Tag anschauen, dann können Sie schon "am liebsten wieder mal" alles heraus reißen und entfernen lassen, sofern Sie denn sehen können, dass es schon wieder mal nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde.

In diesem Sinne und mit freunlichem Gruss

ReiMa-Baudienstleistungen


: danke Herr Kollege, dass Sie nochmal die Thematik genauer erklären! Für (Bau-) Laien ist es ja auch schwer zu verstehen....was passiert bei einer 3-Flankenhaftung oder Dreiecksfuge?....Bei einer Dreiflankenhaftung hat der Dichtstoff auch Haftung am Fugengrund mit der Folge, dass die Verformung des Dichtstoffes zum Bewegungsausgleich behindert wird. Denkbar ungünstig....Also ein "Hinterfüllmaterial" her, was praktisch keine Haftung an der 3. Flanke erlaubt..denn: Um Bewegungen in der Fuge aufnehmen zu können, darf ein Dichtstoff nur an den beiden jeweiligen Baustoff-Flanken haften. Logisch. Daher wird im Fugengrund neben der Begrenzung der Fugentiefe eine Rundschnur (Hinterfüllmaterial) zur Vermeidung einer sogenannten "Dreiflankenhaftung" eingebracht. Ist die Fugentiefe zu gering, um eine Rundschnur einsetzen zu können, muss der Fugengrund abgedeckt werden, z. B. mit einer PE-Folie.
: Leider stellen wir oft fest, dass selbst "gestandene" Fliesrnleger dies nicht wissen! Also, wir können nur lernen..
: mfg
: aus Essen





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