Re: abgraben


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 12 April, 2010 um 18:20:29

Antwort auf: Re: abgraben von Bolanger am 12 April, 2010 um 07:51:30:

Das würden wir genau so wie Bolanger sehen.

Man kann doch nicht einfach auf dem Nachbargrundstück eine Baugrube ausheben.

Wenn es denn dann so ist, dass der Aushub auf dem Nachbargrundstück getätigt wurde.


Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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: Hallo,

: normalerweise muss derjenige, der die Abgrabung durchgeführt hat, auch für die Folgen aufkommen. Da gibt es glaube ich relativ wenig zu diskutieren oder zu überlegen. Ich gehe dabei nun davon aus, dass der Graben auf dem Grundstück des Nachbarn verläuft.

: Grüße,

: Bolanger


: : Hallo zusammen,
: : Vor einiger Zeit wurde ein voll Erschlossenes Baugrundstück gekauft. Der Eigentümer des Nachbargrundstückes hat nachträglich an der Grenze verlaufend einen ca. 3 m tiefen und 2,5 m breiten Graben gezogen um ein angrenzendes Mauerwerk freizulegen und zu restaurieren. Da der Graben offen bleiben soll, muß der Hang abgestützt werden. Wer ist jetzt für die Befestigung des abgegrabenen Hanges verantwortlich ??
: : Kann man dies auch rechtlich nachweisen ?
: : Gibt es dazu ein Gerichtsurteil ?
: : Danke.




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