Abgeschickt von Klaus Albers am 13 April, 2010 um 21:12:25
an einem zweigeschossigen Mietshaus muß das Balkongeländer saniert werden. Darf ich in Rheinland-pfalz dazu waagerechte Stäbe anbringen? Habe das Geländer bereits gekauft, nun hat man mir widersprüchliche Angaben (waagerecht darf / darf nicht wegen Klettermöglichkeit) zu den Zwischenstäben gemacht?
Was ist erlaubt? Wo finde ich dazu verbindliche Angaben?
Viele Grüße und danke für informative Antworten!
Klaus Albers