Re: Loggia in 2 Ebene bei Ensembelschutz


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Abgeschickt von Bauassessor am 15 April, 2010 um 13:39:16:

Antwort auf: Loggia in 2 Ebene bei Ensembelschutz von Alfred Plech am 13 April, 2010 um 21:36:44:

Hallo,

ich kenne mich mit dem Denkmalschutz in Bayern nicht direkt aus - ist die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Stadt Nürnberg oder bei einer übergeordneten Behörde? Wenn Sie bei der Stadt liegt, erklärt das zumindest schon mal die Unterschiede zwischen Nürnberg und Fürth - denn im Denkmalbereich gibt es immer bestimmte Ermessensspielräume, was noch verträglich ist und was nicht.

Da es sich hier um einen Verwaltungsakt handelt, den Sie anstreben, kann im Ablehnungsfall heutzutage nur noch dagegen geklagt werden. Das ist eines der Ergebnisse des Bürokratieabbaus - den früheren Widerspruch, bei dem dann die übergeordnete Behörde geprüft hat, gigt es nicht mehr.

Wenden Sie sich doch direkt an die übergeordnete Denkmalbehörde und Fragen Sie sort nach den Kriterien für die Beurteilung. Manchmal ist einfach nur entscheidend, wie weit das Denkmalensembel bereits verfremdet worden ist.


: Hallo,
: es geht um ein unter Ensembleschutz (kein Einzeldenkmal) stehendes MFH in Nürnberg.
: Hier soll nun das gesamte Haus kernasiniert werden und entsprechend attraktiv gestaltet werden.
: Fenster, Fassade etc nach der Vorstellung Untere Denkmlaschutzbehörde zumindest die seitliche Fassade und die Straßenfassade.
: An der Rückseite sollen nun Balkone angebracht werden und in der 2 Ebene (ist ein Mansarddach mit Satteldach) hier also im Satteldach soll eine Loggia zur Rückseite hin erstellt werden.
: Nun will das die Denkmalbehörde nicht.
: Komisch, bei einem anderen unter Ensembelschutz stehendes Haus wurde dies sogar zur Straßenseite hin genehmigt (weil man diese Loggia von der Strasse nicht (fast nicht) sehen konnte. Diese Loggia nun kann man ja auch nicht von der Strassenseite sehen und von der Rückseite nur dann (das Satteldach ist sehr flach also uneinsehbar) wenn man seinen hals so srecken würde das man fast aus der Dachrinne saufen könnte.
: Ich kann diese meinung nun der Dame hier von der Denkmalschutzbehörde nicht nachvollziehen das hier so und dort anders entschieden werden soll.

: Ausserdem argumentierte ich, dass hier die jenigen die ganze Fassadensanierung zahlen die eben auch diese Dachwohnung kaufen. Sie meinet dann.... ich solle halt dann nur die anderen Wohnungen verkaufen.

: Wenn ich eben nicht andere Objekte kennen würde bei denen schon so oft eine Loggia genehmigt wurde (vom nachbarsort Fürth ganz zu schweigen, dort gäbe es über sowas gar keine Diskussion)dann könnte ich dies ja noch nachvollziehen.

: Gibt es da nicht klare Vorschriften oder macht da jede Denkmalschutzbehörde und dort jeder Mitarbeiter was er will?... wird denn jeder Unternehmer oder Eigentümer heute schon fast gezwungen dies vom Verwaltungsgericht entscheiden zu lassen?
: Gibt es da nicht einen Satz... Wohl des Bürgers vor dem Denkmalschutz?
: Gibt es eine Möglichkeit hier mal eine Grenze für diese Dame zu ziehen damit diese spinnerte Diskussion eine Ende findet?
: Vielen Dank schonmal
: Alfred Plech

: P. das ist kein einzelfall und betrifft soooo viele hier in Nürnberg das es wohl viele interessieren würde und wird





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