Gebühren für Befreiung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Rolf Henning am 26 April, 2010 um 17:02:45

BRA verlangt laut Satzung (Rahmengebühren von-bis)
bei Baugenehmigungsgebühr für Mehrfam.wohnhaus mit 5244,- Eu zusätzlich für Befreiung der Firsthöhe wegen 20cm Überschreitung nochmals 5244,- Eu, sowie zusätzlich dazu wegen Überschreitung der Traufhöhe(eigentlich keine Überschreitung, aber die Trauflinie wird durch einen Vorbau unterbrochen, dessen Dachkante eben über der max zul. Traufhöhe ist) weitere 5244,- Eu.
Frage: ist das üblich, dass Befreiungen mit solchen Maximalwerten belastet werden?
Ich finds unverschämt hoch.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]