Mitwirkungs- und Duldungspflichten des Nachbarn bei einer Fassadenrenovierung


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Abgeschickt von Frank Menz am 03 Mai, 2010 um 11:27:41

Eine Hauswand unseres EFH in Hessen steht auf der Grundstücksgrenze. An diese Hauswand ist vor vielen Jahren vom Nachbarn eine Garage angebaut worden. Auf Grund eines Wasserschadens muss die Hauswand neu verputzt und gestrichen werden. In diesem Zusammenhang haben sich verschiedene Probleme mit dem Nachbarn ergeben:
1. Seit jeher fehlt ein Dachanschluss zwischen unserer Hauswand und der Nachbargarage. Wer ist eigentlich dafür verantwortlich ? Die beauftragte Verputzerfirma hat erklärt, dass sie schon aus Haftungsgründen darauf besteht, dass ein Dachanschluss fachgerecht angebracht werden muss. Der Nachbar lehnt dies ab. Meiner Meinung nach war er seit jeher verpflichtet, einen solchen nach Anbau siner Garage an unser Wohnhaus zu montieren und unterhalten.
2. Das Garagendach des Nachbarn ist in einem maroden Zustand. Deshalb verlangt er u.a., dass das Gerüst so gestellt wird, dass seine Garage überbaut wird. Dies ist natürlich mit Mehrkosten verbunden. Darüber hinaus hat er den Handwerkern mit Schadensersatz gedroht, falls Putz auf sein Dach fällt und dieses beschädigt. Auch die notwendige Begehung zur Durchführung der Arbeiten lehnt er ab. Natürlich würde das Dach vor Durchführung der Arbeiten ordnungsgemäß abgedeckt werden. Allerdings ist der Zustand des Dachs so schlecht, dass Beschädigungen nicht auszuschließen sind. Meiner Meinung nach, ist der Nachbar allerdings zur Instandhaltung seines Dachs soweit verpflichtet, als er die Durchführung der Renovierungsarbeiten nicht unmöglich machen bzw. unangemessen erschweren darf. Außerdem kann ein marodes Dach auch zu Feuchtigkeitsschäden an unserer Fassade führen.
Schon vorab vielen Dank für jede Hilfestellung !




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