Re: Änderung des Flächennutzungsplanes


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Abgeschickt von Bolanger am 04 Mai, 2010 um 07:44:23:

Antwort auf: Änderung des Flächennutzungsplanes von Thomas am 03 Mai, 2010 um 21:14:38:

Hallo,

erstmal ist Ihre Gemeinde frei, den FNP nach ihren Wünschen zu modifizieren. Damit werden Sie sich abfinden müssen. Die Gemeinde hat Planungsfreiheit.

So ganz pauschal kann man also keine Antwort dazu geben, wie Sie argumentieren können. Sie können zwar persönliche Nachteile anführen, diese müssen von der Gemeinde aber nicht berücksichtigt werden. Normalerweise wird ein Entwurf des neuen FNP samt Begründung vor dessen Inkrafttreten ausgelegt, damit sich die Bürger dazu äußern können. Sehen Sie sich dann den Entwurf an und lesen Sie die Begründung genau durch. Wenn Sie in der Begründung etwas finden, das nicht schlüssig ist, können Sie das anmerken und die gemeinde muss sich mit dieser Anmerkung beschöftigen. Erfüllt Sie Ihren Wunsch oder geht darauf ein, haben Sie Ihr Ziel ggf. erreicht. Wenn nicht, dann bleibt Ihnen nur der Weg zum Gericht.

Grüße,

Bolanger


: Hallo,

: wir haben vor 3 Jahren auf ein Grundstück welches teilw. im Aussenbereich liegt, ein Einfamilienhaus gebaut. Damals gab es riesen Probleme zwecks Baugenehmigung im Aussenbereich. Nach Einschalten des Regierungspräsifiums durften wir schließlich bauen unter der Vorraussetzung, dass der Flächennutzungsplan (FNP) dahingehend angepasst wird. Nun steht das Haus und die Gemeinde ist gerade darüber den FNP grundlegend zu überarbeiten. Doch nun mussten wir feststellen, dass geplant ist, unser Grundstück einerseits vollständig in den Aussenbereich einzubeziehen, und darüber hinaus das noch als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Wir wollten in ein Paar Jahren noch eine Garage an das Haus anbauen, sehen hier jedoch keine Chancen mehr. Wie sollte ich nun bei der Gemeinde argumentieren, damit wir weder Landschaftsschutzgebiet, noch Aussenbereich werden?

: Brauchen dringend Hilfe!

: Danke schon mal im Vorraus.

: Thomas





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