Re: Bauleiter


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Abgeschickt von Kanico am 08 Mai, 2010 um 14:45:57

Antwort auf: Re: Bauleiter von Bolanger am 04 Mai, 2010 um 14:52:05:

Hallo,
ja es ist so, dass es sich um eine Wohnung vom Bauträger handelt.
Aus der Meldung beim Bauamt wegen des Baubeginns und dem Eintrag bei der Handwerkskammer wissen wir von Bauleitern, die wir in der Realität aber nie kennengelernt haben, obwohl wir regelmäßig auf der Baustelle waren und fast alle Personen vor Ort kannten. Leider kamen wir erst jetzt zu dieser Erkenntnis als immer mehr Mängel und Probleme auftraten. Wenn ich Sie richtig verstehe, kann sich im Prinzip jeder Hinz oder Kunz Bauleiter schimpfen, Hauptsache er hat schon mal ein Haus gebaut. Ist die Rechtslage da wirklich so lasch?

: Hallo,

: ich vermute mal, dass Sie ein Haus/Wohnung von einem Bauträger gekauft haben, welche(s) gerade gebaut wird.
: Typischerweise haben Sie bis zur Übergabe des Objektes rein gar nichts zu melden. D.h., dass Sie erstmal jeden Pfusch bauen lassen müssen und diesen Pfusch später bei der Abnahme bemängeln. Da wäre eine Beweisaufnahme schon hilfeich noch bevor die Mängel verdeckt werden. Seien Sie dabei aber vorsichtig, denn der Bauträger darf Sie jederzeit der Baustelle verweisen.
: Für einen sich ggf. ergebenden Streit wäre es hilfreich für Sie, wenn Sie Mängel schon während der Bauzeit dem Bauträger anzeigen. Wie gesagt muss er erstmal nicht darauf reagieren, das stärkt aber später Ihre Verhandlungsposition.

: Zum Bauleiter: Woher wissen Sie, dass es keinen Bauleiter gibt? Je nach Bundesland werden als Bauleiter auch Leute akzeptiert, die eine gewisse Erfahrung haben. Und die hat ein Bauträger vermutlich, denn das wird ja nicht sein erstes Haus sein. Eine entsprechende Ausbildung als Bauleiter ist nicht zwingend erforderlich.
: Sollten Sie nachweisen können, dass es wirklich keinen bauleiter gibt, dann würde ein Hinweis beim Bauamt ausreichen, um die Baustelle stilllegen zu lassen.

: Grüß,

: Bolanger


: : Ein Bauunternehmer baut mangels Sachkunde ohne einen Bauleiter zu beschäftigen, obwohl er nach Landesbauordnung dazu verpflichtet wäre. Welche Möglichkeiten habe ich als Endverbraucher, diese Pflichtverletzung zu ahnden? Gibt es Rechtsprechung hinsichtlich einer eventuellen Kaufpreisminderung?




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