Re: Doppelte Grenzbebauung Garage


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Abgeschickt von Bolanger am 09 Mai, 2010 um 19:13:11:

Antwort auf: Doppelte Grenzbebauung Garage von Rocco am 08 Mai, 2010 um 16:32:58:

Hallo,

das kommt auf die regelungen in Ihrem Bundesland an. In NRW z.B. darf man Garagen an einer Grenze bis zu 9m Länge bauen, und insgesamt an allen Grenzen zusammen eine Länge von 15 oder 16 m (weiss die genaue Zahl nicht mehr) nicht überschreiten. Wenn es sonst keine Nebengebäude gibt, die schon angerechnet werden auf diese Maße, dann wäre Ihre Idee möglich.
Es sei denn, es gibt einen Bebauungsplan, der etwas anderes regelt. Oder Ihr Bundesland hat andere Regelungen.

Rufen ie doch kurz bei der Gemeinde an, diese Frage sollte man Ihnen auf dem FF beantworten können.

Grüße,

Bolanger


: Hallo,
: Mich würde es Interessieren ob es möglich ist eine Garage in der Größe 4x6 meter an ein Haus anzubauen auch wenn es hier eine doppelte Grenzbebaung ergibt. Leider steht das Haus etwas ungünstig mitten auf dem Grundstück, so das nur begrenzt Platz da ist. An der Seite, an der nun die Garage sthen soll steht schon ein Carport. Dieses soll natürlich weichen wenn die Garage kommt . Die Garage soll dann aber größer von der Grundfläche werden. D.h sie würde mit der ca.4m langen Seite an das Nachbargrundstück grenzen und mit der ca 6m langen Einfahrseite an die Grenze zum Wendeplatz bzw. Parkplatz stossen.Die Rückseite würde direkt an die Gibelseite des Hauses stossen welche auch die Rückwand bildet. Die Garage soll die Höhe von 2,70m nicht überschreiten.Für das Doppelcarport gibt es eine Baugenehmigung.
: Ist dieses wohl im Sinne des Ordnungs/Bauamtes so zu realiesieren?





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