Grundstücksmauererneuerung mit dem Gesicht zum Haus stehend links


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Abgeschickt von Gundula Severloh- Sträter am 14 Mai, 2010 um 22:46:45

Heute sprach uns unser Nachbar an, der eine Auffahrt auf seiner rechten Hausseite plant( gesehen mit dem Gesicht vorm Haus stehend). Diese Auffahrt grenzt an eine marode gemauerte Grundstücksmauer neben unserem Haus, dass höher gelegen steht. Nun war die Anfrage, dass wir diese Mauer erneuern und bezahlen sollen.
Wir wohnen in Schleswig- Holstein und wissen nun nicht, ob dies rechtens ist.
Meiner Laienauffasssung nach müssten wir bei einer Einigung auf Erneuerung der Mauer hälftig die Kosten teilen. Weiss jemand genaueres zu diesem Sachverhalt?



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