Massage-Raum in Privatwohnung


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Abgeschickt von Marlene am 16 Mai, 2010 um 10:57:33

Hallo,
ich wohne in einer Mietwohnung in einem reinen Wohngebiet. Nun habe ich meine Ausbildung als Wellness-Masseurin -kein Heilberuf - keine erotischen-Massagen !- abgeschlossen und möchte mich als Wellness-Masseurin selbständig machen. Die Tätigkeit wird überwiegend als Mobiler Service angeboten, d.h. ich fahre zu den Kunden nach Hause, ins Hotel, Büro etc. Nebenbei möchte ich auch in der Wohnung einen kleinen Massageraum herrichten. Massage-Termine nur nach Vereinbarung. Ein Stellplatz wäre vor meiner Garage vorhanden. Allerdings besitzt die Wohnung nur ein Badezimmer und eine Toilette. Muss der Vermieter, der nichts gegen mein Gewerbe einzuwenden hat, eine Nutzungsänderung beantragen, wenn ich ab und zu mal einen Kunden in diesem Massage-Raum massiere ?

Bedanke mich schon mal im voraus für die Beantwortung meiner Frage.
Netter Gruss Marlene



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