Re: Massage-Raum in Privatwohnung


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 19 Mai, 2010 um 16:16:07:

Antwort auf: Massage-Raum in Privatwohnung von Marlene am 16 Mai, 2010 um 10:57:33:

hallo Marlene,
.....reines Wohngebiet...und Gewerbe ist möglich...um keine Fehler zu begehen, sollten Sie Die Bauberatung Ihrer Gemeinde oder Stadt aufsuchen. Sie erhalten dort kostenfreie Auskunft!
Voraussetzung für das Vorliegen einer Nutzungsänderung ist die bloße Änderung der Nutzung. Die Durchführung eines Umbaus oder einer sonstigen baulichen Maßnahme ist nicht erforderlich.
Eine Nutzungsänderung liegt beispielsweise vor, wenn ein bisher als Abstell- oder Hobbyraum genutzter Raum in einen Aufenthaltsraum (Wohnraum) oder ein bisheriger Wohnraum in eine Gaststätte, in ein Büro oder in eine Arztpraxis umgewandelt wird.





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