Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 19 Mai, 2010 um 15:59:59:
Antwort auf: wieviele PKW-Stellplätze werden baubehördlich verlangt bei ca. 100 qm Praxisräume (Ergotherapie)? von Peter am 18 Mai, 2010 um 18:59:16:
hallo alleine,
Sie finden die Angaben im Regerlfall in der Verwaltungsvorschrift zur Bauordnung Ihres Bundesland. In NRW (eigentlich ist die VV ja nicht mehr gültig.....):
unter 2.
Räume mit erheblichem Besucherverkehr(Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungsräume, Arztpraxen o.ä.)
1 Stpl. je 20 - 30 m² Nutzfläche, jedoch mindestens 3 Stpl.-75% für Besucher.
mfg
Bodo Hermann