Re: Grenzbebauung / Dachüberstand


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Abgeschickt von P. Lahm;-) am 28 Mai, 2010 um 14:31:28:

Antwort auf: Grenzbebauung / Dachüberstand von Schafnitzel am 26 Mai, 2010 um 11:55:00:

Da können Sie doch froh sein, dass man Ihnen das Grundstück einfach so überlassen will.
Andere haben viel mehr Ärger mit der Beseitigung etc.
Der Ärger mit der Dachrinne ist ein uralter Bauherrenfehler, war z.B. schon im Sachsenspiegel geregelt (s. Link).

Zivilrechtlich würde ich das als Fehler des Architekten ansehen, wenn der tatsächlich eine Überbauung im Plan eingezeichnet hat (also die Mauer an der Grenze steht und demnach logisch der Dachüberstand auf dem Nachbargrundstück).
Beim LRA brauchen Sie eher nicht zu suchen.
Bevor es bei der Abwicklung Schwierigkeiten gibt, weil Sie kaufen (statt den Architekten zurückbauen zu lassen) würde ich mir die Grundlagen dort bestätigen lassen und/oder dazu anwaltliche Beratung einholen. Auf Forenangaben allein würde ich mich da nicht verlassen...




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