Re: Brechnung Befreiungsgebühr bei Überschreitung der Baugrenze


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 03 Juni, 2010 um 19:03:01

Antwort auf: Brechnung Befreiungsgebühr bei Überschreitung der Baugrenze von edda72 am 30 Mai, 2010 um 22:13:10:

Die Abweichung betrachtet einen neuen Tatbestand, denn es geht ja nicht um eine Erweiterung der bereits vorhandenen Überbauung sondern um eine erneute Überbauung mit nunmehr größerer Fläche, und ist auf diesen abzustellen. Was vorher mal da gestanden hat ist für die Beurteilung des neuen Sachverhaltes unerheblich. Es bestünde ja auch die Möglichkeit den Neubau entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu planen und zu bauen.

: Angenommen, die Baugrenze wurde schon vor einigen Jahren mit einem eingeschossigen Anbau und 15qm Grundfläche sowie dem dazugehörigen Befreiungsbescheid überschritten. Sollte der ursprüngliche Anbau nun abgerissen und an seiner Stelle ein neuer zweigeschossiger Anbau mit 40qm Grundfläche gebaut werden (Baugenhemigung und neuer Befreiungsbescheid vorausgesetzt), muss dann von den 40qm Grundfläche die 15qm des alten Anbaus bei der Berechnung der Befreiungsgebühr abgezogen werden? Meist ist ja in den Verwaltungskostensatzungen zu diesem Thema von einer Gebühr "je qm Grundfläche" die Rede.
: Bitte Antworten mit Hinweis auf die entsprechenden Gesetze / Verordnungen! Danke





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]