Re: Definition Grenzbebauung NRW


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 Juni, 2010 um 07:54:33

Antwort auf: Definition Grenzbebauung NRW von Marita Blümel am 12 Juni, 2010 um 20:20:04:

Unter Grenzbebauung ist eher ein Bauwerk, also ein Gebäude zu verstehen oder etwas, was "gebäudegleiche Wirkung" hat. L-Steine an der Grenze dienen der Geländeabfangung und sind, solange dahinter keine Geländeanfüllung stattfindet eher als Einfriedung zu betrachten.

Eine Anschüttung oder Geländeveränderung hinter L-Steinen könnte aber ab der in §6 Abs. 10 Höhen Grenzabstände erforderlich machen.

Eine echte Definition für den Begriff wüsste ich jetzt auch nicht, ergibt sich vermutlich eher aus der angewendeten Rechtsprechung oder ggf. aus einem Urteil.


: Guten Abend Zusammen,
: ich bin auf der Suche nach einer Defintion für "Grenzbebauung". Bin leider im Netz nicht wirklich fündig geworden.
: Gibt es eine solche Definition und wenn ja, wie lautet sie? Für den Fall, dass es wesentlich ist, Thematik spielt sich ab in NRW.
: Konkret geht es darum: Nachbar hat L-Steine gesetzt. etwa 20cm von der Grundstücksgrenze. Ist das schon eine Grenzbebauung? Oder ist Grenzbebauung nur dann zu bejahen, wenn sie genau an der Grenze erfolgt?

: Es geht mir nur um diese Definition. Alle anderen Fragen sind soweit mit dem Nachbarn einvernehmlich geklärt.

: Vielen Dank.

: Marita





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