Abgeschickt von P. Lahm ;-) am 21 Juni, 2010 um 17:43:02:
Antwort auf: Re: Zulässiger Neigungswinkel der Fahrradrampe zum Fahrradkeller von Stanzky am 16 Juni, 2010 um 10:58:19:
Falls Sie als Mieter daraus Konsequenzen ableiten wollen, steht die Frage, ob sie deshalb Anpassung o.ä. verlangen können, aber auf einem anderen Blatt
: Hallo,
: Danke für Ihre Antwort.
: Nun habe ich wenigstens ein Orientierungspunkt.
: Grüße
: Jörg
:
: : hallo Stanzky,
: : nach meinem Kenntnisstand gibt es keine besonderen Vorgaben für "Mietshäuser"
: : Ich würde mich orientieren an: GUV-I 561 (bisher GUV 26.19)
: : GUV-Informationen
: : (Gesetzliche Unfallversicherung)
: : TreppenFahrradrampen mit Stufen sollen in Schulen eine Neigung zwischen 10 % und maximal
: : 25 % haben.
: : Ausgabe April 1992
: : Aktualisierte Fassung März 2005