Anbau Holzlege


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Abgeschickt von Martin Huber am 25 Juni, 2010 um 08:14:17

Bundesland Bayern: Wir wohnen in einer DHH an die sich jeweils eine Garage anschließt. Wohnhaus und die Garagen liegen Wand an Wand gegenüber. Nun möchte ich im Anschluss an unsere Garage eine Holzlege (Breite 3,5 x Länge 2,5 m) anbauen. Das Bauamt meinte, dass dann Garage und Holzlege als ein Gebäude zählen und die Gesamtlänge von 9m (§ 6 BayBO) überschritten sei. Ich müsste dann mit einem Architekten einen Bauantrag beim Landratsamt einreichen.
Ist das tatsächlich so? Immerhin handelt es sich nur um eine simple Holzlege ohne feste Außenwände. Was müsste ich beachten, damit Holzlege und Garage dann als zwei Gebäude gelten und getrennt beurteilt werden? Lt. Bauamt wäre der Antrag bei zwei Gebäuden nur die Gemeinde zustimmungspflichtig.



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