Abgeschickt von Mai R. am 07 Juli, 2010 um 09:10:47
: Ein Grundstück von Grundstücksbesitzer A endet direkt am alten leerstehenden Stallgebäude des Nachbarn B. Durch die alte Dorfbebauung ist dieses Stallgebäude nur 1,5 Meter von der Grundmauer /Lehm) des Wohnhauses von A entfernt. Am Stallgebäude des Nachbarn B ist keine Dachrinne angebracht - das Regenwasser seines Daches fließt somit fast direkt an die Lehmmauer des alten Hauses von A. Es kommt deshalb seit Jahren zu Schädigung der Mauer (eindringendes Wasser).
: Frage: Ist Nachbar B verpflichtet, eine fachgerechte Dachentwässerung an seinem Stallgebäude zu realisieren?
: Wer muss für die Kosten aufkommen?