Re: Pflicht zur Legung eines Gasanschlusses?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Juli, 2010 um 22:19:34

Antwort auf: Re: Pflicht zur Legung eines Gasanschlusses? von oberh am 13 Juli, 2010 um 16:29:25:

Geht es wirklich um den "Hausanschluss", also die Leitung von der Straße bis in das Gebäude? Denn die ist doch mangels Erfordernis sicher gar nicht ausgeführt. Oder geht es vielleicht um die Erschließung des Grundstücks, also die Leitung in der Straße?

: Hi Jennimax!

: "Der Gasversorger beruft sich darauf, dass die Legung der Leitung (übrigens für alle neuen Häsuer) damals mit den Verantwortlichen der Stadt vereinbart wurde."

: Was war denn das für ein "Verantwortlicher" ?
: Hat das Grundstück ehemals der Stadt gehört?
: Wenn ja, was steht denn hierzu im Kaufvertrag?

: Was war zum Zeitpunkt der Baugenehmigung geplant/darin festgesetzt?

: Viele Grüße
: Olaf





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