Abgeschickt von oberh am 13 Juli, 2010 um 16:29:25
Antwort auf: Pflicht zur Legung eines Gasanschlusses? von M. F. am 12 Juli, 2010 um 13:12:58:
Hi Jennimax!
"Der Gasversorger beruft sich darauf, dass die Legung der Leitung (übrigens für alle neuen Häsuer) damals mit den Verantwortlichen der Stadt vereinbart wurde."
Was war denn das für ein "Verantwortlicher" ?
Hat das Grundstück ehemals der Stadt gehört?
Wenn ja, was steht denn hierzu im Kaufvertrag?
Was war zum Zeitpunkt der Baugenehmigung geplant/darin festgesetzt?
Viele Grüße
Olaf