Re: Bauordnung Regale


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 Juli, 2010 um 21:00:41

Antwort auf: Bauordnung Regale von Reimann am 15 Juli, 2010 um 12:48:33:

... sie zitieren die BauO in dem Paragraphen, der die genehmigungsfreien Vorhaben auflistet und fragen danach wo steht, dass genau die selben Bauteile genehmigungspflichtig sind? Es ergibt sich doch aus dem Zitat, dass sie genau das nicht sind. Gleichzeitig ergibt sich aus dem Umkehrschluss, dass höhere Regalanlagen genehmigungspflichtig sind.

: In der Landesbauordnung NRW § 65 43. Regale mit einer Lagerhöhe (Oberkante Lagergut) von bis zu 7,50 m Höhe,

: Wo kann man eigentlich nachlesen, dass Mehrgeschossige Fachbodenregalanlagen, die eine Höhe von 7,50 m inkl. Lagergut nicht erreichen genehmigungspflichtig sind ?





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