Re: Auf einmal Denkmal


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauassessor am 23 Juli, 2010 um 09:30:04:

Antwort auf: Auf einmal Denkmal von dcc am 22 Juli, 2010 um 11:27:07:

Denkmalrecht ist Länderrecht - und da gibt es ziemliche Unterschiede. Welches Bundesland?


: 2004 Kauf eines heruntergekommenen Wohn- und Geschäftshauses. Das Haus ist ein Fachwerkhaus, die Gefache sind mit Backsteinen ausgemauert (Sichtmauerwerk), das Dach ist teilweise undicht, die Versorgungsleitungen waren veraltet. Einzig die Fenster des Hauses und die Eingangstür zu den Geschäfträumen waren neuwertig und modern.
: Im Laufe der Zeit wurden durch die Eigentümer zunächst moderne Versorgungsleitungen verlegt sowie einige Veränderung im Innenausbau des Erdgeschosses vorgenommen. Im Jahre 2008 erfolgten die Installierung eines Klimageräts an der Fassade und schon das Verputzen dieses Teils der Fassade. Aufgrund des Mangels an Geld mussten weitere Baumaßnahmen verschoben werden.
: Nachdem wieder finanzielle Mittel zur Verfügung standen, sollte die Erneuerung des Daches vorgenommen werden. Bei der Gemeindeverwaltung wurde die Erlaubnis für das Stellen des Gerüstes eingeholt. Dort wurde über die geplanten Veränderungen am Haus gesprochen (geplaudert). Am darauffolgenden Tag erhalten die Eigentümer ein Schreiben der Gemeinde, dass ihr Haus in die Liste denkmalgeschützter Gebäude aufgenommen werden soll und daher bei Baumaßnahmen das Denkmalschutzgesetz zu beachten sei.

: Fragen:
: 1. Hätten die Eigentümer über die Pläne der Gemeinde, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, nicht informiert werden müssen, und hätte nicht auch eine Begehung stattfinden müssen?
: 2. Müssen die Eigentümer davon ausgehen, dass ihr Haus als Denkmal in Frage kommt, wenn bereits diverse Modernisierungen vorgenommen wurden?
: 3. Können die Eigentümer gegen die Pläne der Verwaltung vorgehen und wie?
: 4. Dürfen die Eigentümer die geplanten und bestellten Baumaßnahmen (Dachdeckung) vornehmen, obwohl sie von den Plänen wissen, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Gemeinde gewissermaßen beiläufig davon erfahren hat und äußerst kurzfristig reagiert hat? Das Dach und die Fassade an der von der Straße abgewendeten Seite hätten ja bereits erneuert worden sein können.
: 5. Sollte es tatsächlich dazu kommen, dass das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird, müssten die Eigentümer selbst die vor Kauf des Haus neu eingebauten Fenster und Türen durch den Richtlinien für Denkmalschutz entsprechende Fenster und Türen ersetzen?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]