Re: Erdaufschüttung und Pflasterung rund um ein Einfamilenhaus


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 24 Juli, 2010 um 23:55:28

Antwort auf: Erdaufschüttung und Pflasterung rund um ein Einfamilenhaus von Christiane am 23 Juli, 2010 um 08:54:08:

: Ist es zulässig, dass rund 80 Prozent der Erdmasse rund um ein neu gebautes Einfamilienhaus in gleicher Höhe der dabei angelegten Hochterrasse aufgeschüttet, betoniert und zugeplastert werden?


... eher nicht, sollte aus der Bauordnung des Bundeslandes hervorgehen. Ansonsten auch mal bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nachfragen, ob für die Maßnahmen eine Genehmigung vorliegt.

: Müssen die Nachbarn der direkt angrenzenden Grundstücken das dadurch entstandene deutlichen Gefälle zwischen den Grundstücken hinnehmen?

... wo ist denn das Gefälle und wie ausgebildet? Auch eine Frage für die Bauaufsichtsbehörde.

: Und dürfen diese erhöht angelegten Bodenbereiche dann zusätzlich noch mit 3 Meter hohen Garagen bzw. Abstellgebäuden am unmittelbaren Grenzbereich bebaut werden, auch wenn lt. geltender Hamburger Bauordnung grundsätzlich keine Baugenehmigung erforderlich ist?

... kommt wieder auf die Regelungen in der Bauordnung an. Normalerweise ist das "natürliche Gelände" der Ausgangspunkt, also nicht die angeschüttete Höhe sondern der Zustand vor der Geländeveränderung. Kann aber auch von der Bauaufsicht vor Ort besser beantwortet werden.



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