Abgeschickt von kalle am 05 August, 2010 um 09:41:32
hallo,
wer muß denn die kosten für einen rückbau tragen, wenn kantensteine zu weit auf ein unbebautes grundstück gesetzt wurden, (ca. 7 cm)?
der auftraggeber oder der ausführende Gartenbauer?
Antworten:
Ihre Antwort
Subject:
Text: : hallo, : wer muß denn die kosten für einen rückbau tragen, wenn kantensteine zu weit auf ein unbebautes grundstück gesetzt wurden, (ca. 7 cm)? : der auftraggeber oder der ausführende Gartenbauer?
Optionale URL: Link Titel: Optionale Bild-URL: