Abgeschickt von Haug, Emil am 05 August, 2010 um 10:47:01
Im Baugesetzbuch steht in §35 (4) 2 c :
"vom Eigentümer selbst genutzt"
heisst das, es muss vom Eigentümer bewohnt sein, oder reicht die (z.B gewerbliche) Nutzung eines Grossteils des Gebäudes aus.