BauGB Begrisffdefinition


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Abgeschickt von Haug, Emil am 05 August, 2010 um 10:47:01

Im Baugesetzbuch steht in §35 (4) 2 c :
"vom Eigentümer selbst genutzt"

heisst das, es muss vom Eigentümer bewohnt sein, oder reicht die (z.B gewerbliche) Nutzung eines Grossteils des Gebäudes aus.



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