Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 August, 2010 um 21:04:12
Antwort auf: Re: DIN 18015 - 2 (elektr. Mindestausstattung) bei Neubau Pflicht? von oberh am 12 August, 2010 um 08:24:16:
Geschuldet wird, was vereinbart ist.
Wenn die Baubeschreibung die Ausstattung expliziet beschreibt ist die Ausführung daran zu messen.
: Hi!
: Zur Sache kann ich direkt nichts sagen ...
: Es gibt ein m.E. vergleichbares Urteil des BGH zum Thema Schallschutz.
: Lt. DIN muss dieser (ich glaube) Stufe eins sein als Standart - Stufe zwei und drei müssen vertraglich vereinbart sein.
: Nun ist die DIN derart veraltet, dass das BGH entschied, dass Stufe eins nur noch gilt, wenn im Vertrag ausdrücklich eine einfache Ausführung erwünscht ist.
: Ansonsten - insbesondere bei der Formulierung des "gehobenen Standarts" - gilt Stufe drei.
: (Bitte sicherheitshalber nachlesen ...)
: Steht im Vertrag evtl.:
: Die Leistungen werden ausgeführt nach ATV?
: Gemeint sind damit die "allgemeinen technischen Vorschriften", die auch die jeweiligen DIN-Vorschriften enthalten.
: Viele Grüße
: Olaf