Re: DIN 18015 - 2 (elektr. Mindestausstattung) bei Neubau Pflicht?


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Abgeschickt von oberh am 12 August, 2010 um 08:24:16

Antwort auf: DIN 18015 - 2 (elektr. Mindestausstattung) bei Neubau Pflicht? von Thomas Hafner am 11 August, 2010 um 20:47:21:

Hi!

Zur Sache kann ich direkt nichts sagen ...

Es gibt ein m.E. vergleichbares Urteil des BGH zum Thema Schallschutz.
Lt. DIN muss dieser (ich glaube) Stufe eins sein als Standart - Stufe zwei und drei müssen vertraglich vereinbart sein.
Nun ist die DIN derart veraltet, dass das BGH entschied, dass Stufe eins nur noch gilt, wenn im Vertrag ausdrücklich eine einfache Ausführung erwünscht ist.
Ansonsten - insbesondere bei der Formulierung des "gehobenen Standarts" - gilt Stufe drei.
(Bitte sicherheitshalber nachlesen ...)

Steht im Vertrag evtl.:
Die Leistungen werden ausgeführt nach ATV?
Gemeint sind damit die "allgemeinen technischen Vorschriften", die auch die jeweiligen DIN-Vorschriften enthalten.

Viele Grüße
Olaf



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