Re: Schwarzbau NRW


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Abgeschickt von oberh am 26 August, 2010 um 10:23:27

Antwort auf: Re: Schwarzbau NRW von Bolanger am 25 August, 2010 um 12:21:14:

Hi!

Der Weltfrieden ist ja was ganz dolles ...

ABER!

Wenn nun die Möglichkeit besteht einzugreifen ...

Wachsam machte mich im Anfangspost das Wörtchen "grenznah".

Wie nahe ist grenznah?
Was für ein Anbau ist das?

Es gibt in den jeweiligen Landesbauordnungen die entsprechenden Paragraphen zu Abstandflächen - diese schützen die Belange des Nachbarn (z.B. Lichteinfall).
Genehmigungsfreie Balkone/Vorbauten/Überdachungen dürfen dann nur eine bestimmte Tiefe haben und müssen ebenso Abstände zu Grundstücksgrenzen aufweisen.

Als "betroffener" Nachbar haben Sie die Möglichkeit in Rahmen einer Baugenehmigung gehört zu werden (Nachbarbeteiligung).
Diese Möglichkeit würde ich nach einem Gespräch mit dem Bauherren bei der Bauaufsichtsbehörde in Anspruch nehmen - auch wenn er keine Baugenehmigung gestellt hat.





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