Re: Schwarzbau NRW


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Abgeschickt von Bolanger am 25 August, 2010 um 12:21:14:

Antwort auf: Schwarzbau NRW von Lena am 24 August, 2010 um 16:30:43:

Hallo,

nach einem Abbruch erlischt der Bestandsschutz, so es den je gegeben hat. Meines Wissens nach haben Sie damit auch erneut einen Anspruch auf Beseitigung bzw. Nicht-Wiederaufbau.

In der Praxis würde ich mir an Ihrer Stelle sehr überlegen, wie schwer ich dem Nachbarn das Leben machen wollte. Offensichtlich war die Terrasse für 10 Jahre tolerabel, denn ansonsten hätten Sie schon damals Einspruch eingelegt oder wären weggezogen. Ein Mensch kann nicht in Frieden leben, wenn es der liebe Nachbar nicht will. Versuchen Soe doch, mit dem Nachbarn eine Einigung zu finden. Und denken Sie auch daran, dass der Nachbar jedes Einschreiten des Bauamtes auf Sie zurückführen wird.

Grüße,

Bolanger


: Auf dem Nachbargrundstück befindet sich ein legaler Anbau in Grenznähe auf dem vor 10 Jahren ein Balkon mit Überdachung draufgebaut wurde ohne dass wir als Nachbarn bisher eingeschritten sind. Nun soll der Balkon erneuert und auch mit einer neuen Überdachung versehen werden. Aktuell ist gerade alles auf dem Anbau abgerissen worden.
: Nun meine Frage:
: Lebt durch den Abriss mein eigentlich verjährter Beseitigungsanspruch als Nachbar nach Nachbarrechtsgesetz wieder auf oder muß ich den Wiederaufbau mit neuen Materialien ewig dulden?

: Danke für Eure Einschätzungen





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