Schwarzbau NRW


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Abgeschickt von Lena am 24 August, 2010 um 16:30:43:

Auf dem Nachbargrundstück befindet sich ein legaler Anbau in Grenznähe auf dem vor 10 Jahren ein Balkon mit Überdachung draufgebaut wurde ohne dass wir als Nachbarn bisher eingeschritten sind. Nun soll der Balkon erneuert und auch mit einer neuen Überdachung versehen werden. Aktuell ist gerade alles auf dem Anbau abgerissen worden.
Nun meine Frage:
Lebt durch den Abriss mein eigentlich verjährter Beseitigungsanspruch als Nachbar nach Nachbarrechtsgesetz wieder auf oder muß ich den Wiederaufbau mit neuen Materialien ewig dulden?

Danke für Eure Einschätzungen




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