Re: Wer darf ein Dach decken ?


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 12 September, 2010 um 14:17:15

Antwort auf: Wer darf ein Dach decken ? von Stefan am 11 September, 2010 um 21:54:01:

: Mal angenommen ich möchte mein Dach erneuern lassen. Dazu zählen unter anderem einen Unterspannbahn, Traglattungen, seitliche Dachanschlüsse, Überstandverlängerungen und Ziegeleindeckung.

: Abgesehen davon das es sicherlich am klügsten ist es von einem Meisterbetrieb ausführen zu lassen besteht auch die Möglichkeit eine freien Handwerker zu wählen der mit Dacharbeiten wirbt.

: Darf dieser ohne Meister und ohne Innungsmitgliedschaft die oben genannten Arbeiten ausführen und in Rechnung stellen oder würde die solch eine Firma rechtswidrig handeln und sich sogar strafbar machen?

: Leider konnte ich nach mehreren Stunden Suchmaschiene nichts verwertbares finden. Für eine rege Diskusion wäre ich daher sehr dankbar.

Werte Forumsteilnehmer,

eine Rege Diskussion wird es in dieser Form bei dieser Frage eigentlich nicht geben können, weil die Gegebenheiten klar sein dürften.

In Deutschland ist es möglich ohne Meisterbrief einen bzw. jeden Handwerksbetrieb zu führen.

Dazu ist es jedoch erforderlich einen anderen anerkannten Befähigungsnachweis zu führen.

Das Internet ist im Übrigen voll davon, man muss natürlich wie so oft im Internet wissen, welchen Suchbegriff man eingibt.

Es ist weiterhin logisch, dass diese Diskussionen im "möglichst" Verborgenen geführt werden, weil im Grunde die Handwerkskammer demnächst, "die Jüngeren" unter den Forumsteilnehmern werden es sicher noch erleben, komplett andere Funktionen übernehmen wird bzw. übernehmen muss als bisher.
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Als Suchbegriff sollten die Worte "Ausnahmebewilligung", "Befähigungsnachweis", "Ausnahmetatbestand" oder aber auch die §§ der Handwerksordnung (ich glaube die §§ 7 bis 11 waren dafür zuständig) aufschluss über die gestellte Frage geben.

Der gängigste § ist wohl derzeit der § 7b der Handwerksordnung -6 Jahre im Beruf, davon vier Jahre in leitender Stellung-, der es ermöglicht einen Handwerksbetrieb mit einer Ausnahmeregelung führen zu dürfen.
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Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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